Rechtliches
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Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für das Online-Angebot HTN-Pro. Wir orientieren uns an den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) und an der Norm EN 301 549 bzw. den WCAG 2.1 auf Stufe AA.
Stand der Vereinbarkeit
Das Angebot ist mit den genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die nachfolgend aufgeführten Bereiche sind noch nicht vollständig barrierefrei. Wir arbeiten daran und bessern schrittweise nach.
Bereits umgesetzt
- Bedienung ohne Maus: alle Menüs, Formulare und Schaltflächen sind mit der Tastatur erreichbar, die Fokusmarkierung ist deutlich sichtbar.
- Sprungmarke "Direkt zum Inhalt" am Seitenanfang.
- Semantische Seitenbereiche (Kopf, Navigation, Hauptinhalt, Fuß) für Screenreader.
- Angabe der Seitensprache (Deutsch) und aussagekräftige Seitentitel.
- Darstellung ohne Verlust bis 200 % Zoom und auf schmalen Bildschirmen; keine erzwungene Bildschirmausrichtung.
- Bedienelemente mit ausreichender Ziel-Größe auf Touch-Geräten.
- Formularfelder mit zugeordneten Beschriftungen; Fehlermeldungen im Klartext.
Noch nicht barrierefrei
- Einzelne dekorative Grafiken des Spieldesigns (Rahmen, Symbole in Überschriften) tragen noch keine Textalternative bzw. sind nicht als rein dekorativ ausgezeichnet.
- Breite Datentabellen (Ranglisten, Hardware-Vergleich) erfordern auf kleinen Displays horizontales Scrollen.
- Einige Farbkombinationen des historischen Spieldesigns erreichen den Kontrastwert 4,5:1 noch nicht durchgängig.
- Zeitlich ablaufende Vorgänge (Downloads, Angriffs-Cooldowns) lassen sich nicht anhalten oder verlängern; sie sind spielmechanisch bedingt.
- Es gibt bislang keine Fassung in Leichter Sprache und keine Gebärdensprachvideos.
Rückmeldung und Kontakt
Sind dir Barrieren aufgefallen oder brauchst du eine Information in zugänglicher Form? Schreib uns an noch nicht hinterlegt. Wir antworten in der Regel innerhalb von zwei Wochen.
Durchsetzungsverfahren
Hilft unsere Antwort nicht weiter, kannst du dich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) wenden.